§1 Name / Gründungsdatum


Der Fanclub trägt den Namen “Red-Unity ´12“.

Gründungsdatum ist der 12. Dezember 2012. Der Fanclub hat seinen Sitz in Mühlenbach.




§2 Zweck des Vereins


Der Fanclub unterstützt den FC Bayern München e.V. bei nationalen und internationalen Spielen. Der Fanclub gilt in gewisser Weise als „Botschafter“ des FC Bayern München und distanziert sich von jeglicher Gewalt und rassistischen Organisationen.




§3 Mitgliedschaft


Mitglied des Vereins kann jede Person werden. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen. Für Mitglieder unter 18 Jahre, kann dies nur mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Namen und Adressen werden dem FC Bayern München bekannt gegeben. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden auf keinen Fall zurück erstattet. Mit dem Eintritt erkennt jedes Mitglied die Regeln des Fanclubs an.


Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet sein soll. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere bei Minderjährigen, ist der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen. Über den schriftlichen Antrag entscheiden die Vorsitzenden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch die Eintragung in die Mitgliederliste.



Die Mitgliedschaft endet:

  • mit dem Tod des Mitglieds

  • durch freiwilligen Austritt

  • durch Streichung aus der Mitgliederliste

  • durch Ausschluss aus dem Fanclub


Der Ausschluss eines Mitglieds kann von der  Vorstandschaft beschlossen werden:

  • wenn das Mitglied den festgesetzten Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet.

  • bei wiederholtem Verstoß gegen die Vereinsregeln.

  • wenn sich ein Mitglied unehrenhaft verhält oder gegen das Ansehen des Fanclubs verstößt.




§4 Haftung


Der Fanclub haftet nicht für seine Mitglieder und deren Verhalten. Jedes Mitglied muss im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung sein.




§5 Verwaltung


Alle Angelegenheiten des Fanclubs werden ausschließlich durch den Vorstand verwaltet.




§6 Vorstand


Die Vorstandschaft bilden

  • Vorsitzende: Marcel Volk, Manuel Schwendemann

  • Kassierer: Claudius Kreyer

  • Beisitzer: Marco Keller, Stefan Scholder, Mario Schwendemann



Aufgaben der Vorstandschaft

  • Einführung und Durchführung von Versammlungen

  • Vertretung des Fanclubs vor Gericht durch mindestens einen Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied

  • Planung von Aktivitäten ,Veranstaltungen und Feiern

  • Öffentlichkeitsarbeit und Informationen der Mitglieder

  • Bestellung und Verteilung von Fanclubartikeln

  • Abstimmung über Ausschluss eines Mitglieds

  • Einzug und Verwaltung der Mitgliedsbeiträge




§7 Mitgliedsbeiträge


Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern jährliche Beiträge in Höhe von 20€. Für Mitglieder unter 18 Jahren beträgt der Beitrag 15€. Der Jahresbeitrag wird vom Konto per Lastschriftverfahren zum 01.01. jeden Jahres eingezogen.




§8 Auflösung des Fanclubs


Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitgliedern beschlossen werden. Die Verwertung des verbleibenden Vermögens wird nach Abzug sämtlicher Auslagen in gleichem Verhältnissen unter den Mitgliedern aufgeteilt oder einer gemeinnützigen Einrichtung gespendet.